
Energieberatung
Energieberatung und aktuelle Fördermittel
Als Fachunternehmen beraten wir technisch, welche energetischen Maßnahmen zu Ihrem Gebäude passen und wie Heizungsanlagen sinnvoll geplant, gebaut und betrieben werden können. Dabei prüfen wir, welche Förderwege realistisch sind und wann zugelassene Energieeffizienz-Experten eingebunden werden müssen.
Die Förderlandschaft hat sich seit 2024 grundlegend geändert. Reine Öl- und Gasheizungen werden nicht mehr gefördert. Für klimafreundliche Heizsysteme und Effizienzmaßnahmen gibt es weiterhin Zuschüsse, die je nach Maßnahme, Gebäudesituation, Eigennutzung und Einkommen unterschiedlich ausfallen.
- Heizungstausch über die KfW: Für förderfähige Heizsysteme wie Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseanlagen sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sind Zuschüsse von 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Bei Einfamilienhäusern werden derzeit bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.
- Boni beim Heizungstausch: Zusätzliche Boni können unter anderem für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch bestimmter alter Heizungen, für Haushalte mit entsprechendem Einkommen und für besonders effiziente Wärmepumpen relevant sein. Bei Biomasseanlagen kann unter engen Voraussetzungen ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag hinzukommen.
- BAFA-Energieberatung und iSFP: Eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude wird über das BAFA bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten.
- Einzelmaßnahmen und Heizungsoptimierung: Für Maßnahmen wie Heizungsoptimierung, hydraulischen Abgleich oder Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle gilt beim BAFA in der Regel eine Basisförderung von 15 %. Wird eine Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 % möglich sein.
- Köln und NRW: Das frühere Kölner Förderprogramm zur Gebäudesanierung nimmt aktuell keine neuen Anträge mehr an. Je nach Vorhaben können aber Programme der Stadt Köln, des Landes NRW oder der NRW.BANK ergänzend relevant sein, etwa bei Photovoltaik, Erdwärme oder Finanzierung.
Wichtig vor der Umsetzung
Für die KfW-Heizungsförderung wird vor Antragstellung eine Bestätigung zum Antrag benötigt. Außerdem muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderzusage-Klausel vorliegen; der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Bei BAFA-Maßnahmen gelten eigene Antragsregeln. Die konkrete Förderhöhe muss deshalb immer vor Projektstart geprüft werden.
Stand: Juni 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und begründen keinen Anspruch auf Förderung.
Aktuelle Details finden Sie bei KfW, BAFA und der Stadt Köln.
